[ Auszug: (1) Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder
einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses,
beim berufli ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]